Der Fachbereich Erziehungsstellen und Familiäre Bereitschaftsbetreuung qualifiziert und begleitet Pflegefamilien, die über eine professionelle Ausbildung oder über eine „besondere Eignung“ für die Betreuung von Pflegekindern mit einem besonderen Bedarf verfügen.
Die Hilfeleistung erfolgt gemäß den §§ 27 und 41 SGB VIII i.V.m. § 33 Satz 2 SGB VIII. Die Leistungserbringung erfolgt nach den Grundsätzen einer Erziehungsstelle. Wir arbeiten inhaltlich nach den Vorgaben und Qualitätsstandards für „Westfälische Pflegefamilien“ des LWL.
Pflegefamilien werden von uns qualifiziert und vorbereitet und mit einem Betreuungsschlüssel von 1:10, in Einzelfällen 1:15, fachlich betreut. Dabei werden Pflegefamilien in Essen und Umgebung (mit einem Radius von 1 Stunde Fahrzeit) betreut, um eine gute, kontinuierliche Begleitung zu gewährleisten.
Außerdem betreuen wir je nach Anfrage der regionalen Jugendämter Adoptiv- und Pflegefamilien, die besondere pädagogische und psychologische Unterstützungsbedarfe haben. Inhalt und Umfang der Betreuung werden im Rahmen der Hilfeplanung durch die Jugendämter festgelegt und über Fachleistungsstunden durch den Fachbereich Erziehungsstellen und Familiäre Bereitschaftsbetreuung geleistet. Dabei kooperieren wir eng mit den fallzuständigen Fachkräften der Jugendämter.
Unsere Fachkräfte verfügen über Studiengänge in Sozialer Arbeit und Psychologie sowie über Zusatzausbildungen in Systemischer Familientherapie und Traumafachberatung. Des Weiteren liegen langjährige Erfahrungen in verschiedenen Arbeitsbereichen der Jugend- und Suchthilfe vor.
Der Fachbereich Erziehungsstellen und Familiäre Bereitschaftsbetreuung kooperiert fachlich mit dem Jugendamt Essen, regionalen Jugendämtern sowie freien Trägern für Erziehungsstellen.
Gerne geben wir Ihnen persönlich weitere Informationen, rufen Sie uns gerne an!