Spenden

Durch Zustiften anderen helfend zur Seite stehen.

Neben einer Spende haben Sie die Möglichkeit, uns mit einer anderen Art der Zuwendung zu unterstützen, indem Sie uns zustiften. Bei einer Zustiftung wählen Sie selbst die Zweckbestimmung und können so zielgerichtet die Not anderer Menschen lindern.

Eine Zustiftung kann neun Jahre steuerlich geltend gemacht und individuell nach den Wünschen des Stifters eingesetzt werden.

Falls Sie Interesse an einer Zustiftung haben oder weitere Informationen erhalten möchten, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Ansprechpartner


Volker Simons
Verwaltungsleiter
Telefon 0201-642916
Telefax 0201-5209495
vsimons@stiftung-gl.de

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